me. Oliver Gebhard Energieberatung - Energieausweis - Thermografie - Blower Door - Schimmelschadenanalyse
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Luftdichtheitsprüfung

Luftdichtheitsprüfung (Blower Door-Test)

Die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) schreibt im § 5 die Luftdichtheit der Gebäudehülle für alle zu errichtende Gebäude zwingend vor. Bereits in der Wärmeschutzverordnung `95 war für Neubauten die Luftdichtheit vorgeschrieben.

Im Anhang 4 ist hierzu das Nachweisverfahren geregelt und die Blower Door Messung das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit. Für Häuser mit raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen), KFW 40 bzw. KFW 60 Energiesparhäuser sowie Passivhäuser ist sie zwingende Voraussetzung.

Blower Door Messungen sollten bereits während der Bauphase, zur Behebung eventueller Mängel der Luftdichtheitsschicht durchgeführt werden. Eventuelle Leckagen können so im Beisein der ausführenden Handwerker noch während der Messung sofort verbessert bzw. optimiert werden. Eine baubegleitende Überprüfung der Luftdichtheit ist daher unbedingt empfehlenswert! Die abschließende Luftdichtheitsprüfung erfolgt dann nach Beendigung aller Baumaßnahmen bzw. Mängelbeseitigung, also im Nutzungszustand.

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Mit einer Blower Door Messung wird die Luftdurchlässigkeit mengenmäßig bestimmt und die sogenannte Luftwechselrate pro Stunde ermittelt. Bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa wird hierbei der Volumenstrom, bezogen auf das beheizte Raumvolumen, gemessen.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung gehört bei jedem Hausbau mittlerweile zum Standard und ist "Stand der Technik".

Es ist heute noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Gebäude undicht sein sollte, um einen Luftaustausch zu gewährleisten. Von einer dichten Gebäudehülle erwartete man früher Schäden an der Bausubstanz. Genau das Gegenteil ist der Fall. Für den plötzlich auftretenden Schimmel machte man schnell die neu eingebauten, dichteren Fenster oder die Dampfsperre beim Dachausbau verantwortlich. Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Der eigentliche Grund liegt in der Tatsache, dass der Teil der völlig unkontrollierten Wohnraumlüftung sinkt. Die Feuchtigkeit muss also auf anderem Wege abtransportiert werden. Die Luft kann nur bis zu einem gewissen Grad Feuchtigkeit aufnehmen, da die Sättigungsgrad der Luft von der Temperatur abhängig. Deshalb spricht man auch von relativer Luftfeuchtigkeit, da dieser Prozentsatz immer abhängig von der Temperatur sowie des Feuchtegehalts der Luft ist.

Früher konnte man an schlecht gedämmten Fenstern wunderbar ablesen, wenn zuviel Feuchtigkeit in einem Raum war, da sich dort Wassertropfen sammelten. Wenn nun nur die Fenster ausgetauscht werden, ist plötzlich der kälteste Punkt nicht mehr das Fenster, sondern meist eine Raumecke mit zwei aufeinander treffenden Außenwänden. Hier kondensiert das nicht mehr aufzunehmende Wasser und führt mit der Zeit zur Schimmelbildung.

Der auftretende Schimmelpilzbefall hat nichts mit der Dichtheit des Gebäudes zu tun. Die gesamte Bauphysik des Gebäudes muss stimmen und zusammen harmonieren.

Eine undichte Gebäudehülle gilt heute als ein erheblicher Qualitätsmangel am Gebäude und ist Ursache für eine schlechte Dämmung, was hohe Energiekosten dauerhaft zur Folge hat. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass durch diese Undichtigkeiten Bauschäden entstehen und das Wohlbefinden der Hausbewohner durch Zugluft, Lärm, Gerüche, Ungeziefer, usw. erheblich beeinträchtigt wird. Gelangt die warme Raumluft in kühlere Bereiche der Konstruktion, so fällt Tauwasser aus. Durch kleinste Undichtigkeiten der Luftdichtheitsschicht wird warme und feuchte Raumluft in die Konstruktion eindringen und im Bereich der Taupunktebene die Konstruktion durchfeuchten und zerstören. Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, sind luftdurchlässig und dämmen nur ordnungsgemäß in Verbindung einer Luftdichtheitschicht.


Der Baufortschritt und die Blower Door-Messung
Um zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden:

Die Messung ist zu jeder Jahreszeit möglich. Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und -komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluss haben, sollten angebracht sein. Dazu zählen
  • fertige Montage aller Türen und Fenster
  • die massiven Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein
  • Montage der Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (PE-Folie)
  • Sicherung der PE-Folie mit Konterlatten (60 Pa entspr. 6 kg/m²)
  • Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
  • fertige Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
  • mit Wasser gefüllte Geruchsverschlüsse im Sanitärbereich
Bei der baubegleitenden Untersuchung sollten alle Stellen, die erfahrungsgemäß die gravierendsten Quellen für Leckagen sind, noch zugänglich sein, damit nach Durchführung des Tests noch Nachbesserungen möglich sind. Das heißt vor allem, dass die raumseitige Verkleidung im Trockenbaubereich, (wie Gipskarton, Paneele, usw.) und ggf. die innere zweite Dämmschicht noch nicht eingebaut sein sollte. Wichtig für die Unterdruckmessung bei 50 Pa ist allerdings, dass die Dampfbremse bzw. Dampfsperre mittels Lattung vor dem Abreißen gesichert ist.


Vollautomatische Messung
Profitieren Sie von der hochmodernen digitalen Technik durch genauere Messergebnisse auch bei Wind! Das Prüfgerät wird dazu mit einem Laptop verbunden und damit vollautomatisch über ein spezielles Prüfprogramm gesteuert. So ist es möglich, einen konstanten Druck auch bei Leckagen aufzubauen und zu halten. Die Drehzahl wird automatisch den ständig veränderten Bedingungen angepasst.


Ablauf der Messung
Nachdem das Prüfgerät in einer entsprechenden Hausöffnung (Terrassentür, Haustür) installiert wurde, wird durch den Prüfer eine Hausbesichtigung vorgenommen. Hierbei werden alle Außentüren, Fenster und sonstige Öffnungen geschlossen. Abwasser- und Entlüftungsrohre werden temporär mit Gummiblasen oder Blindstopfen verschlossen und Geruchsverschlüsse mit Wasser befüllt. Kleinere Undichtigkeiten werden mit Klebeband abgeklebt. Nachdem augenscheinlich "alles dicht" ist, kann die Messung beginnen. Hierzu werden in die Eingabemaske des Prüfprogrammes, die Prüfnorm, die Daten zum Haus und - ganz wichtig - die Daten der Raumgeometrie eingegeben.

Zuerst wird mit der BlowerDoor im Gebäude ein konstanter Unterdruck von 50 Pa aufgebaut. Nach dem Erreichen dieser konstanten Druckdifferenz, können sofort am Laptop der n50 - Wert (Luftwechselrate), der Volumenstrom, der Gebläsedruck, der Gebäudedruck, sowie die nat. Druckdifferenz abgelesen werden. Der Prüfer begibt sich nun, während dieser Unterdruck durch das Prüfgerät gehalten wird, mit dem Bauherren bzw. Auftraggeber auf Leckagesuche. An kleinsten Undichtigkeiten im Gebäude wird hier deutliche Zugluft spürbar sein (Fenster, Türen, Steckdosen, Lichtschalter, Revisionsöffnungen, u.ä.). Soweit möglich, werden vorhandene Leckagen sofort durch den Prüfer selbst, oder durch die ausführenden Handwerker abgedichtet. Das Prüfgerät reagiert sofort auf die veränderten Druckverhältnisse im Gebäude und passt automatisch die Drehzahl des Lüfterrades an, um den Prüfdruck bei konstant 50 Pa zu halten. Diese Maßnahme hat eine sofortige Verbesserung (Absenkung) des n-50 Wertes zur Folge.

Nachdem alle zur Messung möglichen Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen wurden, beginnt nun die eigentliche Messung nach Messnorm EN 13829. Hierzu werden eine Über- und eine Unterdruckmessung durchgeführt, bei der jeweils 8 Messpunkte bei 60 Pa, 55 Pa, 50 Pa, 45 Pa, 40 Pa, 35 Pa, 30 Pa und 25 Pa gesetzt werden. Aus diesen Messergebnissen werden die n-50, w-50 und q-50 Werte, der Leckagestrom (V50) und die Äquivalenten Leckageflächen bei 4 und 10 Pa ermittelt. Aus den Werten der Unter- und Überdruckmessung wird der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert ist das endgültige Messergebnis, über dieses ein Dichtheitszertifikat ausgestellt wird.

Eine Luftdichtheitsprüfung für ein EFH dauert, je nach Aufwand, ca. 2 - 3 Stunden. Alle Messergebnisse werden dann im Büro protokolliert, ausgewertet, ausgedruckt und dem Auftraggeber in einer gebundenen Dokumentation in Papierform und elektronisch auf CD-R zugeschickt.

Es ist keinesfalls so, dass im Haus ein "Sturm tobt", wie auf einigen Internetseiten oder in den Medien immer wieder zu erfahren ist. Dies ist bei einem Druck von umgerechnet 0,005 bar auch schlecht möglich. Bei einem Haus, welches die Kriterien der Luftdichtheit erfüllt, ist nur eine geringe Luftströmung im Gebäude vorhanden und verringert sich, desto dichter das Haus ist. Es kann nur soviel Luft in bzw. aus dem Gebäude transportiert werden, wie durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle nachströmt.


Leckageortung
Mancher Bauherr wird zu unrecht belächelt, wenn er die Meinung vertritt, dass es aus den Steckdosen seines Hauses "zieht". Durch offene Kabelkanäle, Leerrohre, Hohlwände, Hohllochziegel, Wanddurchbrüche, u.v.m., durch die Außenluft angesaugt wird, kommt es sehr häufig vor, dass Zugluft im Bereich von Steckdosen, Schaltern, Einbaustrahlern, o.ä. deutlich spürbar ist. Auch im Bereich von Fenstern, Türen und vor allem an Dampfsperren des Daches sowie deren Wandanschlüsse, treten sehr häufig Undichtigkeiten auf. All diese Leckagen können mit dem Blower Door-Test eindeutig nachweisen. Oft sind Luftströmungen schon mit dem Handrücken deutlich fühlbar.

Die Leckageortung erfolgt wahlweise mit:
  • einfaches Fühlen mit den Händen
  • Thermo-Anemometer (Luftgeschwindigkeitsmesser)
  • Thermografie

Gründe für die Luftdichtheit
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude. Setzen Sie bereits bei der Vorplanung einen Dichtheitsnachweis an, dann erhalten Sie einen 15 %igen Bonus auf den Lüftungswärmebedarf. Niedrigenergie- und Passivhäuser werden bereits durch Förderprogramme der Bundesregierung mitfinanziert. Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist ein wichtiges Qualitätskriterium.

Die Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten ist eine wichtige Voraussetzung um Energie- bzw. Heizkosten einzusparen. Wärme kann über Fugen und Leckagen entweichen. Empfehlenswert ist es, Gebäude schon während der Bauphase auf ihre Dichtheit mit einer BlowerDoor Messung zu überprüfen. Die Energieeinsparverordnung erfordert diese Maßnahme und mit der DIN 4108-7 sind sie anerkannte Regel der Technik.

Die luftdichte Gebäudehülle ist seit DIN V 4108-7 Stand der Technik und seit 1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO '95 (Wärmeschutzverordnung). Die unaufgeforderte Herstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, durch die ausführenden Planer und Handwerker wird vorausgesetzt und ist Pflicht. Jeder Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Hierbei müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und einen Gewährleistungsanspruch des Bauherren (verdeckter oder versteckter Mangel).


Die sieben Gründe, die für eine luftdichte Gebäudehülle sprechen

1. Reduzierung des Heizenergieverbrauches:
Besonders im Winter findet durch die große Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung, aufgrund des thermischen Auftriebes, ein Luftaustausch statt. Die erwärmte Innernluft strömt im oberen Teil des Gebäudes durch Undichtheiten in der Gebäudehülle nach aussen, während im unteren Teil des Gebäudes kalte Luft nachströmt. Diese kalte Zugluft muss zusätzlich erwärmt werden. Hierdurch erhöhen sich die Heizkosten.

2. Sommerlicher Wärmeschutz
Nach dem Motto: "Was gegen die Kälte gut ist, ist auch gut gegen die Hitze" bleiben gut gedämmte Häuser an heissen Sommertagen innen um 3 bis 5 Grad kühler als die Aussentemperatur. Kann jedoch durch Undichtheiten in der Gebäudeh&uumlle, zum Beispiel stark erhitzte Luft unter den Dachziegeln, in den Innenraum gelangen, dann kann es im Haus wärmer sein als draussen.

3. Vermeidung von Zugluft
Durch den thermischen Auftrieb (s. 1. Punkt) oder durch Windeinfluss kann es zu Unbehaglichkeiten durch nachströmende Kaltluft kommen, die sich durch Zugerscheinungen oder kalter Luft im Fussbodenbereich bemerkbar macht. Eine luftdichte Gebäudehülle verhindert Zugluft.

4. Verbesserung der Luftqualität und Wohnqualität für Allergiker
Eine luftdichte Hülle um jede einzelne Wohnung verhindert, dass aus angrenzenden Wohnungen oder Kellerräumen "schlechte" Luft in den Wohnbereich gelangt. Es wird vermieden, dass sich die geruchs-, staub- oder schimmelpilzbelastete Luft ungehindert ausbreiten kann. Belastete Luft vermindert die Wohnqualität. Für Allergiker ist es besonders wichtig, dass die Gebäudehülle luftdicht ist. Ist sie es nicht, können Schadstoffe, die über Spezialfilter in den Zuluftelementen der Lüftungsanlage herausgefiltert werden sollen, in das Gebäude eindringen.

5. Verbesserter Schallschutz
Eine undichte Gebäudehülle führt zu einer höheren Schall- bzw. Lärmbelastung. Durch Fugen und Ritzen, die mit Luft durchströmt werden, breitet sich auch der Schall aus. Damit wird die Wohnqualität negativ beeinflusst.

6. Vermeidung von Bauschäden
In der kalten Jahreszeit dringt warme Luft durch die Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nach aussen und Kühlt sich dabei ab. Da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte, bildet sich aufgrund der Abkühlung ein Kondensat, welches in der Baukonstruktion (Schalung, Dämmung, an Folien) niederschlägt und zur Schimmelbildung führen kann sowie Bauschäden (Durchfeuchtung, Schimmelpilzbildung) hervorrufen kann.

7. Optimale Betriebsbedingungen fü:r Lüftungsanlagen
Ein ordnungsgemässer Betrieb einer Lüftungsanlae funktioniert nur bei einer luftdichten Gebäudehülle! Es kann je nach Leckageverteilung, zu einem "Lüftungskurzschluss" kommen, d.h. Leckagen in den Ablufträumen wirken als Zuluftöffnungen, so dass die geplanten Zuluft- und Überströmräume nicht mehr bzw. unzureichend belüftet werden. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gelangt die Luft dann nicht über die Wärmetauscher und kann damit nicht mehr für die Wärmerückgewinnung genutzt werden.


Deshalb:
Sichern Sie sich Ihren Garantieanspruch gegenüber Ihren Handwerkern, solange noch Zeit dazu ist!!!

Bauschäden sind meistens erst nach mehreren Jahren erkennbar und nur mit sehr kostenintensivem Aufwand zu beheben.

Nicht fachgerecht eingebaute, nicht richtig verklebte oder durch nachträgliche Arbeiten zerstörte Dampfsperren sind meistens die Ursache. Natürlich gibt es noch viele andere undichte Stellen im Haus (Fenster, Türen, Steckdosen, Wandanschlüsse zum Dach, Dachflächenfenster, u.v.m.)

Sind Sie sich sicher, dass in Ihrem Haus alles in Ordnung ist?

Eine Luftdichtheitsprüfung Ihrer Gebäudehülle ist dagegen mit einem relativ geringen Aufwand durchführbar.

Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr gutes Geld auch gute Qualität bekommen haben. Und es schützt Sie vor teuren Reparaturen in der Zukunft.

  • Senkung des Energieverbrauchs
  • Schutz vor konvektiv bedingten Bauschäden
  • Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung
  • Schutz vor dem Eintrag von Schadstoffen
  • Guter Luftschallschutz
  • Funktionierender Rauch- und Brandschutz
  • Sicherstellung einer guten Raumluftqualität
  • Erhöhung des Wohnkomforts

Messprinzip
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